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Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben möchten, müssen Sie eine gesundheitliche Beratung nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) beim Gesundheitsamt vor der Erstanmeldung wahrnehmen.
und
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Wittelsbacherstr. 55
83022 Rosenheim
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