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Datenschutz und Zugangssicherheit gehen alle etwas an. Die öffentlichen Verwaltungen haben die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz überwacht die Einhaltung des Datenschutzrechts für den öffentlichen Bereich. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht übt die Aufsicht im nicht-öffentlichen Bereich aus.