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Beschaffung: Ausschreibung, Vergabe und Einkauf - Zuschlag, Abnahme und Bezahlung

Das genaue Vorgehen in Bezug auf Zuschlag, Abnahme und Bezahlung sollte in den Ausschreibungsunterlagen beziehungsweise Leistungs- oder Kaufverträgen verbindlich festgelegt sein.

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