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Verwaltungsmitarbeiter - Eintritt in den Ruhestand - Versorgungsbezüge

Versorgungsbezüge sind Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, die als Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld, Unterhaltsbeitrag oder als gleichartiger Bezug aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften oder in anderen Fällen wegen Erreichens einer Altersgrenze, voller oder teilweiser Erwerbsminderung oder als Hinterbliebenenbezüge gewährt werden.

Leistungen

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