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Versorgungsbezüge sind Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, die als Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld, Unterhaltsbeitrag oder als gleichartiger Bezug aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften oder in anderen Fällen wegen Erreichens einer Altersgrenze, voller oder teilweiser Erwerbsminderung oder als Hinterbliebenenbezüge gewährt werden.