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Arbeitgeber ist derjenige, der einen Arbeitnehmer beschäftigt, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers aufgrund des Arbeitsvertrages fordern kann und und diesem im Gegenzug die entsprechende Vergütung schuldet.
Arbeitgeber können natürliche und juristische Personen (z.B: Privatpersonen, Aktiengesellschaften, Gemeinden) aber auch Personenhandelsgesellschaften (z.B. OHG) sein.