Jeder Mensch kann in Not oder in eine Situation geraten, in der er öffentlicher Hilfe bedarf. Durch einen Unfall, durch Krankheit, durch eine Behinderung, durch Pflegebedürftigkeit, durch Tod des Partners, durch Arbeitslosigkeit oder zu geringes Erwerbseinkommen, durch irgend ein Unglück, wie es jeden von uns treffen kann. Gegen die Folgen der meisten dieser Fälle sind wir versichert: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, private Versicherungen. Was aber, wenn wir in eine Situation geraten, in der all dies nicht in Frage kommt und uns keine Versicherung, kein Arbeitsamt, keine Bank und kein Verwandter mehr hilft? Dann gibt es immer noch die Sozialhilfe. Sie ist eine staatliche Leistung, auf die jeder Bürger unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch hat. Die Sozialhilfe untergliedert sich in zwei Haupthilfearten: 1. Hilfe zum Lebensunterhalt (Hilfen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, wie Essen, Miete, Bekleidung usw.); 2. Hilfe in besonderen Lebenslagen (sie umfasst Hilfen, die speziell für ganz bestimmte Notsituationen geschaffend wurden; wie z.B. Behinderung, Pflegebedürftigkeit usw.)