1. Arzneimittelüberwachung, insbesondere
- Hersteller von Human- und Tierarzneimitteln, Wirkstoffen sowie Stoffen menschlicher Herkunft zur Arzneimittelherstellung, die eine Erlaubnis nach § 13 AMG besitzen oder beantragt haben
- Importeure von Human- und Tierarzneimitteln, Wirkstoffen sowie Stoffen menschlicher Herkunft zur Arzneimittelherstellung, die eine Erlaubnis nach § 72 AMG oder Zertifikate / Bescheinigungen nach § 72a AMG besitzen oder beantragt haben
- Entnahmeeinrichtungen und Untersuchungslabore, die eine Erlaubnis nach § 20b AMG besitzen oder beantragt haben
- Gewebeeinrichtungen, die eine Erlaubnis nach § 20c AMG, § 72b oder § 72c AMG besitzen oder beantragt haben
- Betriebe und Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 4 AMG
- Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel bei Menschen klinisch prüfen
- Pharmazeutische Unternehmer
- Arzneimittelgroßhändler
- Arzneimittelvermittler
- Hersteller von Wirkstoffen und anderen Stoffen zur Arzneimittelherstellung ohne Erlaubnis
- Wirkstoffhändler
- Zentrale Beschaffungsstellen
- Sonstige überwachungspflichtige Betriebe
- Personen, die zur Ausübung der Heilkunde befugt sind und im Rahmen dieser Tätigkeit beabsichtigen, Arzneimittel erlaubnisfrei herzustellen
- Abwehr von Arzneimittelrisiken
- Probenahme von Arzneimitteln
- Zollanfragen
2. Herstellungs- und Einfuhrerlaubnisse gemäß §§ 13, 20b, 20c, 72, 72b und 72c AMG sowie Anzeigen gem. §§ 20 und 20b AMG
Fachliche Mitwirkung bei der Erteilung von Erlaubnissen gem. § 52a AMG
3. Zertifikate
- GMP-Zertifikate gemäß § 64 Abs. 3f AMG
- Zertifikate der gegenseitigen Anerkennungsverträge (MRA, ACAA)
- Zertifikate gem. § 72a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AMG
- Zertifikate gem. § 72b Abs. 2 AMG
- Einfuhrbescheinigungen gem. § 72b Abs. 2a AMG
- Zollbescheinigungen gem. § 73 Abs. 6 AMG
4. Überwachung der klinischen Prüfung von Humanarzneimitteln
5. Überwachung gem. Transfusionsgesetz (zweiter und vierter Abschnitt)
6. Überwachung gem. Transplantationsgesetz soweit Entnahmeeinrichtungen Gewebeeinrichtungen und Untersuchungslabore betroffen sind
7. Apothekenüberwachung
- Überwachung der Krankenhausapotheken
- Mitwirkung bei der Überwachung von öffentlichen Apotheken
8. Fachliche Angelegenheit der Vorschriften pharmazeutische Berufe
9. Fachliche Mitwirkung beim Vollzug des Betäubungsmittelgesetzes
10. Medizinprodukteüberwachung
- Marktüberwachung von nichtaktiven Medizinprodukten bei Herstellern und Importeuren sowie Bevollmächtigten
- Prüfung der Voraussetzungen für das erstmalige Inverkehrbringen von nichtaktiven Medizinprodukten sowie Anerkennung von Sicherheitsbeauftragten und Medizinprodukteberatern
- Maßnahmen bei Medizinprodukte-Vorkommnismeldungen
- Fachliche Mitwirkung bei der Abgrenzung und Klassifizierung von nichtaktiven Medizinprodukten
- Überwachung der klinischen Prüfung von nichtaktiven Medizinprodukten
- Sonstige überwachungspflichtige Betriebe
11. Sonstige Fachfragen im Bereich Pharmazie
12. Qualitätssicherung in der Arzneimittel- und Medizinprodukteüberwachung
13. Mitwirkung in den Expertenfachgruppen (Arzneimittelbereich) und Fachexpertengruppen (Medizinproduktebereich) der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
14. Katastrophenschutz
- Fachliche Überwachung der ZS-Einrichtungen (Arznei- und Betäubungsmittel, Verbandstoffe und ärztliches Gerät)
- Gesundheitssicherstellung (soweit nicht Sachgebiet 53.1)
- Versorgung der Krankenhäuser und Apotheken mit Arzneimitteln und Verbandstoffen
15. Fachliche Mitwirkung bei Angelegenheiten der Heilmittelwerbung