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Im Bereich 1 der Regierung werden Landkreise und kreisfreie Städte in Sachen Kommunalrecht und Haushaltsfragen juristisch beraten. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Abteilung ist neben dem Brand- und Katastrophenschutz und dem Vollzug des Geldwäschegesetzes für Ober- und Niederbayern die Vergabe von Fördermitteln.
Mitarbeiter des Bereichs können hier staatliche Zuschüsse für den Bau und die Modernisierung von Schulen, Kindertagesstätten und Krankenhäusern in Niederbayern verteilen. Finanziell gefördert werden auch die Feuerwehren, Kulturprojekte und soziale Einrichtungen. Außerdem kümmern sich die Mitarbeiter um Aussiedler und Asylbewerber in der Region.