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Jobcenter sind Einrichtungen im Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt, die Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) betreuen. Die Bezeichnung "Jobcenter" führen sowohl die gemeinsamen Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen als auch die zugelassenen kommunalen Träger.
In der folgenden Übersicht finden Sie nur die gemeinsamen Einrichtungen. Alle Jobcenter, also auch die in Kommunen, die als alleinige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugelassen sind, finden Sie auf der Seite "Jobcenter in Bayern".