Die Leitung des gesamten Strafvollzugs in Bayern liegt bei der Abteilung F des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. Das Justizministerium ist die oberste Dienstbehörde für rund 5.500 Beamte, Angestellte und Arbeiter im Strafvollzug. Zwischen ihm und den Justizvollzugsanstalten ist keine Mittelbehörde eingerichtet. Der unmittelbare Kontakt zwischen den Vertretern der Aufsichtbehörde, die die Justizvollzugsanstalten regelmäßig besuchen und überprüfen, hat sich in der Vergangenheit bewährt. Zu den Aufgaben der Abteilung F gehören im Wesentlichen:
- Organisation des Strafvollzugs
- Aufsicht über die Justizvollzugsanstalten
- Personalangelegenheiten einschließlich Aus- und Fortbildung
- Aufstellung und Vollzug des Haushalts aller Justizvollzugsanstalten
- Bauangelegenheiten im Justizvollzug
- Mitwirkung bei der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Justizvollzugs
- Schulische und berufliche Aus- und Fortbildung der Gefangenen
- Elektronische Datenverarbeitung bei den Justizvollzugsanstalten
Bayern verfügt über 36 Justizvollzugsanstalten sowie 6 Jugendarrestanstalten. Für die Aus- und Fortbildung der Justizvollzugsbediensteten ist die Bayerische Justizvollzugsschule in Straubing eingerichtet. In den Justizvollzugsanstalten sind 11.958 Haftplätze vorhanden, davon 11.056 für Männer und 902 für Frauen (Stand: 1. Januar 2014).
Weitere Informationen, insbesondere zu Stellenangeboten und Arbeitsbetrieben, entnehmen Sie bitte der Homepage www.justizvollzug-bayern.de