Zu den Aufgaben der Abteilung D des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz gehören im Wesentlichen:
- Mitwirkung bei der europäischen, der Bundes- und der Landesgesetzgebung auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Zivilverfahrensrechts
- Stellungnahmen gegenüber dem Landtag und Bearbeitung von Eingaben auf dem Gebiet des Zivilrechts
- Stellungnahme zu den von der Staatsregierung zu verabschiedenden Gesetz- und Verordnungsentwürfen
- Stellungnahme gegenüber Verfassungsgerichten
- Vor- und außergerichtliche Streitbeilegung
- Schriftleitung des Justizministerialblattes
- Verwaltungsvorschriften, die den Geschäftsbetrieb der Zivilgerichte regeln
- Dienstvorschriften der Gerichtsvollzieher
- Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Zivilsachen
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.