Die Aufgaben der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- einheitliche administrative und fachliche Leitung der staatlichen Archive Bayerns,
- Organisation und Durchführung der Archivarsausbildung,
- Leitung und Koordinierung zentraler Fachaufgaben wie Bewertung, Übernahme, Ordnung und Verzeichnung des Archivguts nach einheitlichen Grundsätzen, Bestandserhaltung, EDV, öffentliches Wappenrecht, historisch-politische Bildungsarbeit (z.B. Ausstellungen und Veröffentlichungen),
- archivfachliche Vertretung des Freistaates Bayern nach außen,
- zentrale archivische Kompetenz für alle öffentlichen und nichtöffentlichen Archive und Registraturen in Bayern.