1. Rechtsfragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- Vollzug des BNatSchG, des BayNatSchG und der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen, soweit nicht auf andere Behörden übertragen
- Schutzgebietsverfahren für Naturschutzgebiete und Landkreis übergreifende Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile von mehr als 10 ha
- Förderung auf dem Gebiet des Naturschutzes, der Landschaftspflege und -planung und von Umweltbildung und Umweltstationen, Förderungen von Gartenschauen (Übernahme der Zuständigkeit von SG 34.1 für Projekte, die erst nach Auslaufen des derzeitigen EFRE/IWB- Programms 2014-2020 zur Förderung anstehen)
- Vergabe von externen Aufträgen für Maßnahmen des Naturschutzes der Regierung von Oberbayern
- Werkverträge für Maßnahmen des Naturschutzes der Regierung von Oberbayern
- Gestattungsverfahren nach Artenschutzrecht, soweit nicht Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörden
- Durchführung von Befreiungsverfahren für Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete, soweit nicht Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörden
- Mitwirkung bei Planfeststellungen, anderen Gestattungsverfahren und bei Rechtsetzungen
- Rechtsfragen Natura 2000
- Naturschutzbeirat
2. Abfallrecht
- Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Bayer. Abfallwirtschaftsgesetzes und der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen, soweit nicht auf die Kreisverwaltungsbehörden übertragen
- Planfeststellungsverfahren und Genehmigungen für Abfallbeseitigungsanlagen
- Anordnungen Abfallentsorgungsanlagen
- Aufsicht über die kommunale Abfallentsorgung einschließlich Abfallgebühren
- Genehmigung kommunaler Abfallgebührensatzungen, soweit Ausschlussregelungen enthalten sind
- Abfallrechtliche Widerspruchsverfahren
- Genehmigung der Abfallverbringung
3. Immissionsschutzrecht, Anlagensicherheit
- Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen (soweit nicht auf die Kreisverwaltungsbehörden übertragen)
- Genehmigung von Anlagen nach dem BImSchG, sofern die Regierung zuständige Genehmigungsbehörde ist und nach dem BayImSchG keine Zuständigkeit des Bergamtes besteht
- Genehmigung von Anlagen der öffentlichen Versorgung zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrichtung
- Genehmigung von Elektroumspannungsanlagen der öffentlichen Versorgung mit einer Oberspannung von 220 oder mehr Kilovolt
- Anlagen der öffentlichen Entsorgung zur thermischen Behandlung von Abfällen und zur Lagerung oder Behandlung gefährlicher Abfälle zur Beseitigung
- Rechtsfragen der Sondermüllentsorgung
- Genehmigung von Tierkörperbeseitigungsanstalten und Sammelstellen
- Genehmigung gemeindlicher Lärmminderungspläne
4. Wasser- und Abwasserabgabenrecht
- Wasserhaushaltsgesetz, Bayer. Wassergesetz, Bundeswasserstraßengesetz, Wasserrecht der EU
- Abwasserabgabenrecht (AbwAG, BayAbwAG)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Verordnung über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffeund die Zulassung von Fachbetrieben (Anlagen- und Fachbetriebsverordnung – VAwS)
- Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)
- Schifffahrtsordnung
- Wassersicherstellungsgesetz
- Rechtsfragen im Zusammenhang mit Maßnahmen des Wasserbaus, der Wasserwirtschaft und des Grunderwerbs
- Rechtsfragen der Badegewässer einschl. Vollzug der EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer vom 08.12.1975
- Wasserverbandsrecht
5. Fördermaßnahmen auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes
6. Bodenschutz
- Aufsicht beim Vollzug aller Rechtsgrundlagen (BBodSchG, BayBodSchG, BBodSchV, BayBodSchVwV) sowie Koordinierung und Unterstützung der Kreisverwaltungsbehörden
- Zuständigkeit für stillgelegte Deponien nach § 40 Abs. 2 Satz 2 KrWG bis zum Ende der Nachsorgephase, mit Ausnahme von Bauschuttdeponien und Deponien für nicht gefährliche Abfälle unter 5000 m3 Volumen (hier sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig)
7. Fachübergreifende Angelegenheiten, insbesondere
- Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Umweltinformationsrecht (UIG)
- Umweltgesetzbuch (UGB)
- Umweltstrafrecht
- Umwelt-Audit (UAG)
- Agenda 21
8. Gentechnikrecht (zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben)
9. Bußgeldverfahren zu Nr. 2, Nr. 7 und Nr. 8
10. Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für landkreisüberschreitende Rohrleitungsanlagen gemäß Nrn. 19.3 – 19.7 der Anlage 1 zum UVPG und § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Rohrfernleitungsverordnung (ohne Überwachung)
11. Justiziariat