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Stadt Coburg

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist ein Kernstück behördlicher Angebote der Kommunen und dient zur Unterstützung und Entlastung von Familien, Minderjährigen oder Alleinstehenden.

Der ASD ist der am umfassendsten angelegte soziale Dienst, der selbst ganzheitliche Hilfe leistet oder diese Hilfeleistung durch andere soziale Dienstleister und Einrichtungen sicherstellen muss. Mit dieser Funktionszuschreibung erhält der ASD eine über die Einzelfallhilfe hinausgehende Aufgabe zur Verbesserung individueller Lebenslagen. Dabei sind die Orientierung am Lebensalltag und die Unterstützung und Erweiterung persönlicher Kompetenzen handlungsleitend.

Ziele

Die Arbeit des ASD orientiert sich generell am Menschen. Lebensbedingungen verändern sich und auch die Themenstellung für Sozialarbeit. Im Mittelpunkt aber bleibt der hilfesuchende Mensch.

Deshalb verfolgt die Sozialarbeit des ASD

  • einen ressourcenorientierten Ansatz
  • das übergeordnete Ziel der Förderung der Eigenverantwortlichkeit und
  • als flankierende und unterstützende Maßnahmen die Vernetzung und Koordinierung individueller Hilfsangebote

Dieser Arbeitsansatz ist zeitaufwändig, birgt aber den unschätzbaren Vorteil, dass selbst erarbeitete Lösungen in der Regel tragbarer und dauerhafter sind.

Hauptaufgabenbereiche

  • allgemeine Beratung
  • ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung in Form der Beratung, Einleitung sowie Begleitung geeigneter und qualifizierter Jugendhilfemaßnahmen (z.B. Erziehungsbeistandschaften, Sozialpädagogische Familienhilfen oder Heimerziehung)
  • Jugendgerichtshilfe (Beratung, Vor- und Nachbetreuung straffälllig gewordener Jugendlicher)
  • Mitwirkung und Beratung in Trennungs- und Scheidungsverfahren
  • Schutz von Kindern und Jugendlichen bzw. deren Familien zur Abwendung von Gefährdungssituationen (durch Vernachlässigung sowie bei körperlicher, seelischer oder sexueller Misshandlung)
  • Inobhutnahme von minderjährigen geflüchteten Kindern und Jugendlichen, die sich ohne Sorge- und Erziehungsberechtigten in Deutschland aufhalten, sowie Einleitung, Steuerung und Begleitung geeigneter und qualifizierter Jugendhilfemaßnahmen für diese Zielgruppe (Fachbereicht UmF)