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Es ist notwendig, Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte mit unterschiedlichen Vorstellungen über Hilfen zur Erziehung aufzuklären und so zu beraten, dass deren Wünsche über die Gestaltung der Hilfe für den einzelnen Jugendlichen berücksichtigt und trotzdem eine sinnvolle und zweckentsprechende Hilfe wahrgenommen werden kann.
Hierbei sind auch unterschiedliche Auffassungen zwischen Mitarbeiter, Einrichtungsleitung, Schulen usw. zu berücksichtigen. Diese müssen vom Sachbearbeiter auch mit den rechlichen und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten in Übereinstimmung gebracht werden.
Im Folgenden werden alle Hilfearten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) aufgezeigt, in denen wirtschaftliche Jugendhilfe tätig wird. Dabei werden Bescheide für die jeweilige Hilfeart erstellt, die Verhältnisse der Eltern und gegebenenfalls auch der Kinder/Jugendlichen/jungen Volljährigen überprüft, Kosten- und Unterhalts-beiträge ermittelt und Rechnungen beglichen.