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Regierung von Oberbayern

Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie

Aktuelles:

Die Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen sind seit Dezember 2023 nur als Online-Anträge zu stellen. Papieranträge werden nicht bearbeitet.

Wir weisen Sie darauf hin, dass aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen zur Anerkennung von Studienleistungen die Bearbeitungsdauer mindestens 4 Wochen beträgt. Darum bitten wir Sie, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen. Um längere Bearbeitungszeiten zu vermeiden, achten Sie bei der Antragsstellung auf Vollständigkeit der Unterlagen. Studienunterlagen und Gleichwertigkeitsbescheinigungen sind nur in Original oder in beglaubigten Kopien einzureichen. Diese können ausnahmsweise per E-Mail akzeptiert werden, wenn sie direkt von Ihrer Universität versendet werden.

Zuständigkeiten:

  • Prüfungsangelegenheiten für Ärzte und Apotheker sowie Psychotherapeuten (für den gesamten Freistaat Bayern)
  • Organisation und Abwicklung der staatlichen Prüfungen für Ärzte und Apotheker sowie für Psychotherapeuten (zum Teil für den gesamten Freistaat Bayern)
  • Anerkennung von Ausbildungsstätten für Psychotherapeuten (für den gesamten Freistaat Bayern)
  • Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und Anrechnung von Studienzeiten
  • Beteiligung und Feststellung der berufsrechtlichen Voraussetzungen bei der Akkreditierung von Studiengängen in der Psychotherapie für den gesamten Freistaat Bayern)