Das Dezernat G25 - Gefahrstoffe, Explosionsschutz ist zuständig für folgende Aufgabenbereiche:
- Ansprechpartner für Grundsatzfragen zur Gefahrstoffverordnung und zum Brand- und Explosionsschutz
- Erteilung von Erlaubnissen und Befähigungsscheinen für Begasungen zur Durchführung von Schädlingsbekämpfungen
- Erteilung von Erlaubnissen für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderung von Tankstellen für entzündbare Flüssigkeiten und Gase
- Erteilung von Erlaubnissen für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderung von Füllstellen, Lageranlagen und Flugbetankungsanlagen für entzündbare Flüssigkeiten
- Überwachung und Kontrolle des Arbeitsschutzes sowie des Explosionsschutzes auf Biogasanlagen, an Tankstellen, Füllstellen und Lageranlagen für entzündbare Flüssigkeiten
- Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung von Begasungen
- Überwachung und Kontrolle des Arbeitsschutzes in Chemie- und Kunststoffbetrieben sowie in der Keramik- und Glasindustrie
- Überwachung der Abgabebeschränkungen und Meldepflichten im Handel bei der Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
- Allgemeiner Arbeitsschutz in den Branchen
- Chemische Industrie
- Kunststoffverarbeitung
- Keramische und Glasindustrie
- Biogasanlagen