Beratende und gutachtliche Tätigkeit für die Rechtsaufsicht des Landratsamtes auf den Gebieten der gemeindlichen Finanzwirtschaft, der gemeindlichen Vermögens- und Schuldenverwaltung, der Gemeindesteuern, des gemeindlichen Abgaben- und Kostenrechts, des Bauvertragsrechts und des gemeindlichen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens