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Das Dezernat 22 der Gewerbeaufsicht achtet unter anderem darauf, dass Röntgeneinrichtungen und medizinische Geräte – vom einfachen Blutdruckmesser bis zum Kernspintomograph – in Niederbayern sicher betrieben werden. In die Zuständigkeit des Dezernats fällt darüber hinaus die sichere Verwendung von Geräten, die zu nichtmedizinischen Zwecken mit sogenannter nicht-ionisierender Strahlung am Menschen angewendet werden. Typische Beispiele hierfür sind UV-, Ultraschall und Lasergeräte die zu kosmetischen Zwecken wie z.B. Haar- oder Tattooentfernung eingesetzt werden.
Dieses Dezernat überwacht Firmen des Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen, Betriebe aus der Metall- und Fahrzeugindustrie und Unternehmen, die elektronische oder optische Geräte herstellen.