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Das Dezernat 1 der Gewerbeaufsicht achtet unter anderem darauf, dass in den niederbayerischen Betrieben die Vorschriften zu Arbeitszeit, Jugendarbeitsschutz und Mutterschutz eingehalten werden.
Außerdem kümmern sich die Mitarbeiter um die Beachtung der Lenk- und Ruhezeiten von Lastwagen- und Busfahrern und um die Einhaltung der Vorschriften zum Gefahrguttransport.
Eine weitere Aufgabe dieses Dezernats ist die Überwachung des Arbeitsschutzes in Unternehmen des Verkehrsgewerbes sowie der Metall- und Nahrungsmittelbranche.