Das Dezernat G12 – Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, Heimarbeiterschutz ist zuständig für folgende Aufgabenbereiche:
1. Jugendarbeitsschutzgesetz / KindArbSchV
- Grundsatzfragen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
- Entscheidung über Ausnahmeanträge
- Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen
- Koordinierung Vollzug (mit OWi-Verfahren)
2. Mutterschutzgesetz
- Grundsatzfragen
- Ermittlung und Entscheidung über die Zulässigkeitserklärung einer Kündigung für Kündigungsanträge aus dem Regierungsbezirk Oberbayern
- Entscheidung über die Zulässigkeitserklärung einer Kündigung für Kündigungsanträge aus den Regierungsbezirken Schwaben und Niederbayern
- Entscheidung über Ausnahmeanträge
- Bearbeitung von gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach MuSchG, Erstattung von Strafanzeigen
3. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz
- Ermittlung und Entscheidung über die Zulässigkeitserklärung einer Kündigung für Kündigungsanträge aus dem Regierungsbezirk Oberbayern
- Entscheidung über die Zulässigkeitserklärung einer Kündigung für Kündigungsanträge aus den Regierungsbezirken Schwaben und Niederbayern
4. Heimarbeitsgesetz
- Unfall- und Gesundheitsschutz in der Heimarbeit
- Entgeltprüfung in der Heimarbeit
5. Allgemeiner Arbeitsschutz in den Branchen:
- Theater
- Film
- Rundfunk und Fernsehen