Die Tiefbauverwaltung ist zuständig für:
den Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Festlegung der Straßenbeschilderung
die Erteilung verkehrsrechtlicher Anordnungen,
die Erteilung von
- Ausnahmegenehmigungen,
- Bewohnerparkausweisen,
- Handwerkerausweisen und
- Ausweisen für im Sozialen Dienst Tätige
Örtlicher Verkehrssicherheits- und Schulwegbeauftragter
Vollzug des Bay. Straßen- und Wegerechts,
Erteilung und Ablehnung von Sondernutzungserlaubnissen auf öffentlichen Grund,
Ausgabe der Euro-Schlüssel für Behinderten-WC