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Bayern verfügt über 36 Justizvollzugsanstalten (21 selbständige und 15 angegliederte Anstalten). In dem "Vollstreckungsplan für den Freistaat Bayern" ist festgelegt, in welche Justizvollzugsanstalt ein Festgenommener oder Verurteilter zum Vollzug der Untersuchungs- oder Strafhaft durch den zuständigen Richter bzw. die Vollstreckungsbehörde (Staatsanwaltschaft) eingewiesen wird.