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Große Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf.

Stadtplanungsamt

Das Stadtplanungsamt übt die Planungshoheit gemäß dem Baugesetzbuch für das Stadtgebiet aus. Ihm obliegt im besonderen die Gesamtstadtplanung, die Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplan und Bebauungsplänen. Ferner obliegt ihm die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Besonderen Städtebaurecht.