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Landratsamt Regen

Unterhaltsvorschuss

Für Kinder, die noch nicht 12 Jahre alt sind und bei einem alleinerziehenden Elternteil (ledig, geschieden, getrennt lebend, verwitwet) leben, können Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragt werden, wenn der andere Elternteil keinen bzw. keinen ausreichenden Unterhalt zahlt. Die ausbezahlten Unterhaltsvorschussleistungen werden nach Möglichkeit vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert. Unterhaltsvorschuss wird längstens für 72 Monate gewährt. Die Höhe beträgt zur Zeit bis zu 111,00 EUR für Kinder unter 6 Jahren, 151,00 EUR für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren. Beantragt wird diese Leistung beim Kreisjugendamt; die Auszahlung erfolgt über die Staatsoberkasse Landshut.