An- und Verkauf, Tausch, Erbbaurechtsbestellungen, Dienstbarkeiten, Straßenflächenabtretungen, soweit es sich um stadteigenen Grundbesitz oder städtischen Bedarf handelt. Vermietung und Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundvermögen wie stadteigene Wohnungen, Gewerbeflächen, landwirtschaftliche und sonstige Flächen. Städt. Forstverwaltung, Ein- und Auslaufstelle für Vorkaufsrechte.