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Prielmayerstr. 5
80335 München
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Die Bayerische Verfassung hat den Verfassungsgerichtshof mit umfassenden Zuständigkeiten ausgestattet, um die Grundrechte des einzelnen und das verfassungsmäßige Funktionieren der Staatsorgane zu gewährleisten.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist u.a. zuständig für: