Natur- und Landschaftsschutz;
- Vollzug der Schutzgebietesverordnungen (Natur- und Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler, auch für Bäume und Baumgruppen) sowie Ausweisung und Änderungen von Schutzgebieten (geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmäler, Landschaftsschutzgebiete);
- Beurteilung naturschutzrechtlich relevanter Einzelvorhaben und Stellungnahmen zu Verfahren im Rahmen eigener Zuständigkeit und Beteiligung an Verfahren anderer Stellen;
- Mitwirkung bei gemeindlichen Landschaftsplänen, Flächennutzungs-, Grünordnungs- und Bebauungsplänen;
- Prüfung und Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen;
- Führung der Ökoflächenkataster und Ökokonten;
- Biotop- und Landschaftsschutz, Schutz von Landschaftsbestandteilen, insb. Hecken und Gehölzbestände, gesetzlich geschützten Biotopen, allgemeiner Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen;
- Umsetzung und Vollzug der Natura 2000-Verordnungen;
- allgemeine Beratung bei naturschutzrechtlichen Problemen;
- Vollzug des Bayerische Vertragsnaturschutzprogramms im Offenland und Wald;
- Vollzug des Landschaftspflegeprogramms; sowie Stellungnahmen zu Leader und Life-Anträgen;
Vollzug des Artenschutzrechts – EG-, Bundes, Landesrecht;
- Durchführung von Amphibienschutzmaßnahmen, Bibermanagement, Fledermaus- und Hornissenschutz;
- Durchführung von Artenhilfsprogrammen; besonders Wiesenweihenschutz und im Bereich Botanik;
- Artenschutz für geschützte Tier- und Pflanzenarten, auch Exoten, z.B. Schildkröten, Pagageien;
- Auskünfte zu artenschutzrechtlichen und -fachlichen Fragen.