Seit 2002 ist in der EU primär der Lebensmittelunternehmer (z. B. ein Hersteller oder Importeur von Lebensmitteln) für die von ihm in den Verkehr gebrachten Lebensmittel selbst verantwortlich.
Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, ein hohes Niveau des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sicherzustellen. Dies beinhaltet unter anderem die Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften durch den Lebensmittelunternehmer, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen. Aus diesem Grund kontrolliert die amtliche Lebensmittelüberwachung, ob alle rechtlichen Vorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen sowie Bedarfsgegenständen eingehalten werden. (Bedarfsgegenstände sind alltägliche Gebrauchsgegenstände, mit denen der Mensch oder ein Lebensmittel in Berührung kommt).
Gesetzliche Grundlagen der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind verschiedene EU-Verordnungen (insbesondere die Basisverordnung VO (EG) Nr. 178/2002), das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) sowie weitere Gesetze, Verordnungen und Vorschriften auf Bundesebene und in Bayern.