Aufgabe des Sachgebietes ist die Finanzkontrolle der Gemeinden. Wir prüfen, ob die Kommune und ihre Betriebe sparsam, wirtschaftlich, recht- und ordnungsmäßig arbeiten.
- Durchführung der überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfung bei den Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und anderen kommunalen Körperschaften (z. B. Schulverbände, Stiftungen oder Zweckverbände), soweit diese nicht Mitglieder des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes sind
- Stellungnahmen zu den kommunalen Haushaltssatzungen und Haushaltsplänen
- Erstellung von Gutachten in haushalts- und finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten (auf Antrag)
- Beratung in Haushaltsangelegenheiten, Kassen- und Wirtschaftsführung
Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob
- die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
- die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind, sowie die Jahresrechung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
- wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
- die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.
Durch Kassenprüfungen werden die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung geprüft.