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Große Kreisstadt Neustadt b.Coburg

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Die Abteilung ist für das Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig und hat dazu zahlreiche Vorschriften nach Ortsrecht sowie Landes- und Bundesrecht zu vollziehen. Davon wollen wir einige wesentliche Sachgebiete vorstellen: Ingesamt 13 Freiwillige Feuerwehren sind verwaltungsmäßig zu betreuen. Dazu zählen u. a. Kommandanten-Wahl, Beschaffungen von Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungen und Organisation des zentralen Feuerwehrehrungstages in Zusammenarbeit mit dem Stadtbrandinspektor. Das Referat 3 ist für die Organisation des gemeindlichen Katastrophenschutzes im Zusammenwirken mit Stadtbauamt und Bauhof zuständig. Der praktische Vollzug vor Ort (insbesondere bei Hochwasser) obliegt in erster Linie den Feuerwehren - unterstützt durch Bauhof, THW, Rettungsdienst usw.

Im Gewerbeamt werden Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen vollzogen, zudem auch die Antragstellung auf Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister (GZR), Reisegewerbekarten und Erlaubnisse nach § 34 c Gewerbeordnung (Makler u. a.). Für die mehr als 120 Gaststätten sind bei Pächterwechsel Schankerlaubnisse zu erteilen. Die Veranstaltungen außerhalb der konzessionierten Räume (z. B. Schulfeste) erfordern sog. Gestattungen (§ 12 GastG). Für Spielhallen sind gesonderte Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung erforderlich. Für Musik- und Tanzveranstaltungen, andere Vergnügungen sowie Zirkusvorstellungen sind Auflagenbescheide zu erteilen. Wochen- und Monatsmärkte sowie Bauernmärkte sind weiterhin gefragt. Das Interesse an Flohmärkten und Spezialmärkten hat zugenommen und ist zu organisieren.

Der Stadt obliegen als Großer Kreisstadt selbständig alle Aufgaben der Unteren Straßenverkehrsbehörde nach der StVO; insbesondere Verkehrsregelungen und -beschränkungen durch Verkehrszeichen und Markierungen, Ausnahmegenehmigungen nach StVO, motorsportliche Veranstaltungen, Parkregelungen bei Großveranstaltungen und Anordnungen für den Schwerlastverkehr.

Aus dem weiteren Feld der Ordnungsaufgaben sind beispielhaft zu nennen: Feiertagsgesetz, Erlaubnisse für Sammlungen, Lotterien und Tombolas, Lärmbekämpfung (ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten, Musiklärm usw.), Hundehaltung (Kampfhunde usw.), Grundstückspflege /Gehsteig-Reinigung/Winterdienst, Plakatierung, Sondernutzungserlaubnisse für Werbeständer usw., Organisation aller amtlichen Wahlen, landwirtschaftliche Angelegenheiten und Gesundheitswesen.