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Landratsamt Regen

Futtermittelrecht

Probenahmen bei Handelsunternehmen und Landwirten nach den Vorgaben des Nationalen Kontrollprogrammes Die entnommenen Futtermittelproben werden an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Dienststelle Oberschleißheim, eingesandt. Die Proben werden untersucht auf: Laut Futtermittelrecht verbotene Stoffe (z.B. Tiermehl) Chemische Rückstände (z.B. Pflanzenschutzmittel) Pilzgifte (z.B. Aflatoxin B 1) Inhaltsstoffe (z.B. Eiweißgehalt, Energiegehalt)