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Landratsamt Regen

Fleischhygienerecht

Die Untersuchung der Schlachttiere und des Fleisches ist in umfassenden Rechtsvorschriften gesetzlich vorgeschrieben. Die tierärztlichen Aufgaben bestehen hier in der obligatorischen Untersuchung aller Schlachttiere vor und nach dem Schlachten. Sie dienen damit nicht allein dem Schutz der Menschen vor einer Gefährdung durch Tierkrankheiten (Zoonosen), sondern auch dem Schutz vor eventuell noch im Fleisch vorhandenen Resten von Tierarzneimitteln wie z.B. Antibiotika, oder dem Schutz vor verbotenen Masthilfsmitteln mit synthetischen Hormonen. Nach derartigen Stoffen wird bei der Rückstandsuntersuchung regelmäßig gefahndet. Abschließend erfolgt eine generelle Beurteilung des Fleisches; nur gesundheitlich unbedenkliches Fleisch darf in Verkehr gebracht werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter allein können diese aufwendige Aufgabe personell nicht lösen. Sie bedienen sich deshalb der Mitwirkung zahlreicher anderer, eigens dafür angestellter Tierärztinnen und Tierärzte sowie Fleischkontrolleurinnen und Fleischkontrolleure. Die Schlachtbetriebe, Fleischzerlege- und Fleischverarbeitungsbetriebe unterliegen einer besonders strengen amtstierärztlichen Überwachung, damit das hochwertige, aber in hygienischer Hinsicht besonders empfindliche Lebensmittel Fleisch nicht durch Hygienemängel beeinträchtigt wird. Die Untersuchungen gelten jedoch nicht nur für Fleisch und Fleischerzeugnisse, die im eigenen Land erzeugt werden. Auch aus Drittländern eingeführtes Fleisch und Fleischerzeugnisse werden an speziell ausgestatteten Grenzkontrollstellen auf den Hygienestatus überprüft. Entsprechen die Produkte nicht den in der EU geltenden Anforderungen, erfolgt eine Zurückweisung der Ware. Zur Bewältigung all dieser Aufgaben verfügt der Landkreis Regen neben den Amtstierärzten zusätzlich über 7 amtliche Tierärzte/Tierärztinnen und 6 Fleischkontrolleure. Zur Sicherstellung einer lückenlosen Durchführung der fleischhygienerechtlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der Schlachtzahlen und der örtlichen Gegebenheiten wurde das Gebiet des Landkreises Regen in insgesamt 19 Fleischhygienebezirke eingeteilt. Jeder Fleischhygienebezirk wurde einem amtlichen Tierarzt übertragen. Jeder amtliche Tierarzt hat einen Vertreter. Die Zuständigkeit für die Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenuntersuchung wurde in den einzelnen Fleischhygienebezirken gesondert festgelegt und wird von den jeweils eingeteilten amtlichen Tierärzten und Fleischkontrolleuren durchgeführt.