Der Grundsatz des Tierkörperbeseitigungsgesetzes lautet: Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse sind so zu beseitigen, dass a) die Gesundheit von Mensch und Tier nicht durch Erreger übertragbarer Krankheiten oder toxischer Stoffe gefährdet wird, b) Gewässer, Boden und Futtermittel durch Erreger übertragbarer Krankheiten oder toxischer Stoffe nicht verunreinigt werden, c) schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes nicht herbeigeführt werden und d) die öffentliche Sicherheit und Ordnung sonst nicht gefährdet oder gestört werden. Die Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und Erzeugnissen und ggf. die Ahndung von Verstößen gegen die Bestimmungen des Tierkörperbeseitigungsgesetzes sind Aufgaben der Abteilung Veterinärwesen. Die Zuständigkeit für die praktische Durchführung der Tierkörperbeseitigung und Schlachtabfallentsorgung im Landkreis Regen obliegt dem: Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung (ZTS) Plattling, Geschäftsstelle Deggendorf.