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Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Naturschutz

Verwaltung und Rechtsvollzug, Fachlicher Naturschutz, Gartenfachberatung u. Öffentlichkeitsarbeit

Der Fachbereich Naturschutz ist Teil der Unteren Naturschutzbehörde. Im Fachbereich wird das europäische und nationale Natur- und Artenschutzrecht vollzogen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um das Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG und das Bayerische Naturschutzgesetz - BayNatSchG. Außerdem werden hier naturschutzrechtliche und waldrechtliche Ordnungswidrigkeiten bearbeitet.

Fachkräfte für Naturschutz verfassen u.a. naturschutzfachliche Stellungnahmen zu Verwaltungsverfahren anderer Behörden. Moorschutzmanager betreuen und initiieren Projekte zur Wiedervernässung von Mooren und die Biodiversitätsberatung berät Bürger, Landbewirtschafter und Kommunen bei Fragen zu Landschaftspflege- und zu Artenschutzmaßnahmen.

Darüber hinaus ist im Fachbereich auch die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege angesiedelt. Deren Aufgabenbereich erstreckt sich von der Unterstützung von Kommunen bei der Grünordnungsplanung bis hin zur Betreuung und Beratung von Gartenbesitzern und Gartenbauvereinen.