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Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Sachgebiet 34 - Waffen-, Jagd- und Fischereirecht

Der Aufgabenbereich des Sachgebiets 34 umfasst vier Rechtsbereiche: Waffenrecht, Sprengstoffrecht, Jagdrecht und Fischereirecht. Die Behörde fungiert hier jeweils als untere Vollzugs- und Aufsichtsbehörde.

Hinweis:

Ohne berechtigtes Interesse sind Springmesser seit 31.10.2024 verbotene Gegenstände.

Sie können nach vorheriger Terminvereinbarung in der Waffenbehörde bis zum 01.10.2025 straf- und sanktionslos abgegeben werden.