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Landratsamt Regen

Tierschutzrecht

Tierschutz ist: - Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch Überwachung und Beaufsichtigung von Nutztierhaltungen und Heimtierhaltungen - Verhütung von Tierleiden durch Ermittlung und Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz - Kontrolle von Tiertransporten - Aufklärung über artgerechte Tierhaltung Der Tierschutz hat in den letzten Jahren -nicht zuletzt durch die ausführliche Diskussion in der Öffentlichkeit- einen hohen Stellenwert erhalten. Er stellt die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte vor anspruchsvolle und zeitaufwendige Aufgaben, die neben dem Fachwissen ein besonderes Geschick im Umgang mit den Tieren erfordern. Landwirtschaftliche Tierhaltungen, Schlachthöfe und Tiertransporte sind ebenso zu überwachen wie Tierversuchseinrichtungen, Zoohandlungen und Zirkusbetriebe. Auch die für den gewerblichen Umgang mit Tieren erforderliche Erlaubniserteilung setzt eine genaue Überprüfung der Haltungsbedingungen und der verantwortlichen Personen voraus. Nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind z.B. Zoofachgeschäfte, Reit- und Fahrbetriebe, Tierpensionen, Tierbörsen, aber auch private Hunde- und Katzenzuchten erlaubnispflichtig (vgl. auch nachfolgend bei Merkblätter) Neben diesen Aufgaben macht allerdings die Ermittlung und Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz einen wesentlichen Teil der Tagesarbeit aus. Häufig geht es dabei um nicht artgerechte Tierhaltungen, die oftmals durch Privatpersonen oder durch Tierschutzvereine, zu denen das Veterinäramt einen guten Kontakt unterhält, angezeigt werden. Aggressionszuchten, tierschutzwidrige Zuchtbedingungen, ungenügende Erziehung und mangelhafte Haltung führen bei Hunden zu aggressivem Verhalten. Dies gilt es zu verhindern. Darüber hinaus werden die Amtstierärzte bei der Beurteilung der Aggressivität von Hunden herangezogen, um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Tierschutz und öffentliche Sicherheit gehen somit Hand in Hand. Um Fehler in der Tierhaltung zu vermeiden, müssen Baupläne für Tierstallungen oder Tierheime den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten zur Begutachtung hinsichtlich tierschutzgerechter und gesunder Haltungsbedingungen vorgelegt werden. Im Bereich der Tierzucht ergibt sich eine Mitwirkung des amtstierärztlichen Dienstes bei der Beaufsichtigung der Besamungsstationen für Pferde, Rinder und Schweine, sowie in den Körkommissionen für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen.