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93047 Regensburg
93039 Regensburg
Die Stabsstelle Energiewirtschaft (StabEnWi) hat die Aufgabe, energiewirtschaftliche Planfeststellungen durchzuführen. Ein Planfeststellungsverfahren ist ein antragsgebundenes, besonders förmlich ausgestaltetes Verwaltungsverfahren, das die Genehmigung bestimmter – in der Regel raumbedeutsamer und im öffentlichen Interesse liegender – Vorhaben zum Gegenstand hat. Bei der StabEnWi sind das z.B. Planfeststellungsverfahren, durch die der Bau und Betrieb von Stromleitungen im Hoch- und Höchstspannungsbereich (110 kV, 220 kV, 380 kV) sowie von Gas- und Wasserstoffversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern genehmigt werden. Für den einzelnen Bürger ist ein Planfeststellungsverfahren insbesondere dann bedeutsam, wenn sein Grundeigentum für das Vorhaben beansprucht werden muss, oder das Vorhaben sonstige Betroffenheiten wie etwa Lärm- oder Zufahrtsprobleme auslöst. Im Falle einer positiven Entscheidung endet das Planfeststellungsverfahren mit einer einzigen Gestattung, dem Planfeststellungsbeschluss. Ein Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d. h. er ersetzt alle anderen für das Vorhaben an sich notwendigen Genehmigungen (Ausnahme: wasserrechtliche Erlaubnisse oder Bewilligungen). Die StabEnWi muss daher neben dem originären Energiewirtschaftsrecht auch die Regelungen einer Vielzahl anderer Rechtsgebiete berücksichtigen. Im Verfahren sind dann alle von dem Vorhaben betroffenen Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen, dabei spielen vor allem die Belange betroffener Bürger eine große Rolle. Die StabEnWi ist außerdem auch für weniger komplexe Verfahren zuständig, die bei einfacheren Maßnahmen anfallen, etwa für Plangenehmigungen oder Negativatteste. Eine weitere Aufgabe der StabEnWi ist die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Stadtbahn Regensburg. Zusätzlich ist die StabEnWi für die rechtliche Beratung des Sachgebietes 24 (Raumordnung und Landesplanung) zuständig.