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Um die Umwelt zu schonen und Betriebskosten beim Verbraucher einzusparen, erlässt die EU Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung (Ökodesign) und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten (Energielabel). Verschiedene elektrische Produkte, z.B. Haushaltsgeräte, müssen mit Angaben über den Verbrauch an elektrischer Energie, den Verbrauch an anderen Ressourcen (z.B. Wasser) und über wichtige Kenngrößen wie z.B. CO2-Emissionen, Reinigungsindex, Lichtleistung gekennzeichnet werden. Das Energielabel hilft dem Verbraucher dabei, das effizienteste Produkt auszuwählen und die für ihn richtige Kaufentscheidung zu treffen.
Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer überprüfen, ob die Ökodesign-Anforderungen und die Vorschriften zur Energieverbrauchskennzeichnung eingehalten werden. Die Überprüfungen erfolgen stichprobenhaft im stationären Handel, im Internethandel, aber auch bei Herstellern und Importeuren. Falls erforderlich werden Laborprüfungen veranlasst.
In Bayern liegt die Zuständigkeit beim Kompetenzzentrum Marktüberwachung des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung von Schwaben.