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Landratsamt Regen

Tierseuchenrecht

T i e r s e u c h e n b e k ä m p f u n g Die Tierseuchenbekämpfung beinhaltet: - regelmäßige Kontrollen auf Seuchenfreiheit - lückenlose Tierkennzeichnung durch Ohrmarken - europaweites, EDV-gestütztes Melde- und Berichtswesen - schnelle Diagnose bei Seuchenverdacht - Krisenmanagement beim Auftreten gefährlicher Seuchen - sichere Tierkörperbeseitigungsanstalten Die Tierseuchenbekämpfung, vor allem die Bekämpfung der vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten (Zoonosen), ist nach wie vor eine der wichtigsten Aufgaben des amtstierärztlichen Dienstes. Früher gefürchtete Tierseuchen wie Tuberkulose, Brucellose, Tollwut, Geflügelpest und Leukose haben inzwischen durch intensive Anstrengungen der Veterinärverwaltung ihre Schrecken verloren. Andere Seuchen und Krankheiten machen den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten jedoch nach wie vor große Sorgen und viel Arbeit. Salmonellose, Schweinepest, der in letzter Zeit viel diskutierte "Rinderwahnsinn" (BSE) und die Maul- und Klauenseuche (MKS) stellen die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte vor umfangreiche aber gleichermaßen interessante Aufgaben. Ein wichtiges Instrumentarium zur Tierseuchenbekämpfung ist die exakte und rechtzeitige Diagnostik. Deshalb werden regelmäßige Blut- und Milchuntersuchungen in allen Rinder- und Schweinebeständen vorgenommen. Verdächtige verendete Tiere werden einer Sektion und unterschiedlichsten Laboruntersuchungen zugeführt, um frühzeitig eine Seuchengefahr zu erkennen und tierhaltende landwirtschaftliche Betriebe vor wirtschaftlichen Schäden zu schützen. Eine lückenlose Tierkennzeichnung durch Ohrmarken und die Erfassung in zentralen Datenbanken mit jederzeitiger Zugriffsmöglichkeit ist heute für erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung ebenso unerlässlich wie ein EDV-gestütztes Melde- und Berichtswesen. Ein wichtiges Glied in der Kette seuchenverhindernder Maßnahmen stellt eine gut funktionierende Tierkörperbeseitigung dar. Sie dient der Entsorgung von toten Tieren, Schlachtabfällen, verdorbenen Lebensmitteln tierischer Herkunft und anderen Stoffen, die seuchenhygienisch bedenklich sein können. Dies geschieht nach den Bestimmungen des Tierkörperbeseitigungsgesetzes in den einzelnen Bundesländern in modern ausgestatteten Tierkörperbeseitigungsanlagen, die der amtstierärztlichen Überwachung unterliegen.