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Hans-Böckler-Str. 3
91413 Neustadt a.d.Aisch
Gebäude: Sozialwesen und Jobcenter
Postfach 1520
91405 Neustadt a.d.Aisch
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Die Gewährung erfolgt nur auf Antrag. Das Wohngeld gibt es in Form von Mietzuschuss und Lastenzuschuss.
Mietzuschuss können Mieter, Untermieter und Nutzungsberechtigte von Wohnraum beantragen. Weiter können auch Heimbewohner Mietzuschuss beantragen.
Lastenzuschuss können Eigentümer eines Eigenheimes, Eigentümer einer Eigentumswohnung sowie Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes beantragen.
Ob und welcher Höhe Wohngeld zusteht, hängt ab von: