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Karlstraße 2
86150 Augsburg
86145 Augsburg
Das Sachgebiet 14.2 der Regierung ist zuständig für den Betrieb und den Unterhalt von Flüchtlingsunterkünften in Schwaben. Dazu zählen die ANKER-Einrichtung und ihre Dependancen, Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber müssen sich grundsätzlich in der ersten Zeit nach ihrer Ankunft im Bundesgebiet in einer ANKER-Einrichtung aufhalten, um für die ersten Verfahrensschritte des Asylverfahrens jederzeit erreichbar zu sein.
In Gemeinschaftsunterkünften werden Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach ihrem Aufenthalt in der ANKER-Einrichtung für die Dauer ihres Asylverfahrens untergebracht. Wenn in Gemeinschaftsunterkünften nicht genügend Plätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Unterbringung durch die Landratsämter und kreisfreien Gemeinden im Rahmen der sog. dezentralen Unterbringung.
In Übergangswohnheimen werden bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Kontingentflüchtlinge und afghanische Ortskräfte untergebracht, bis sie eigenen Wohnraum finden.
Das Sachgebiet 14.2 ist zuständig für die Akquise und Anmietung dieser Unterkünfte sowie die Sicherstellung des laufenden Betriebs. Dazu beschafft das Sachgebiet 14.2 alles, was an Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen gebraucht wird. Außerdem schließt es Verträge mit Dienstleistern, die den Unterhalt der Gebäude, die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Sicherheit gewährleisten.