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Fronhof 10
86152 Augsburg
86145 Augsburg
Zentrale Aufgabe der Landesentwicklung ist es, Bayern und seine Teilräume zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Das Leitziel ist, in allen Landesteilen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten. Maßstab der Landesentwicklung ist die Nachhaltigkeit, das heißt, die ökonomischen, ökologischen und sozialen/kulturellen Belange müssen gleichrangig berücksichtigt und miteinander in Einklang gebracht werden.
Zu den Aufgaben des Sachgebietes 24 gehören unter anderem die Landesplanung. Auf der mittleren Verwaltungsebene der Regierungsbezirke vertritt die jeweilige Regierung als höhere Landesplanungsbehörde die landesplanerischen Belange. Sie nimmt unter anderem als Träger öffentlicher Belange Stellung zu Fachplanungen und Bauleitplanungen sowie zu Fortschreibungen des Regionalplans Donau-Iller. Ferner ist die höhere Landesplanungsbehörde für die Einleitung sowie für die Durchführung von Raumordnungsverfahren zuständig (vgl. Art. 25 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)). Gegenstand von Raumordnungsverfahren sind nach Art. 24 BayLplG Vorhaben von erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit. Voraussetzung für die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens ist die Vorlage hinreichend konkreter Unterlagen durch den Projektträger.
Dem Sachgebiet 24 obliegt die Fachaufsicht über die Regionalen Planungsverbände Augsburg und Allgäu. Es ist ferner für die Verbindlicherklärung deren Regionalpläne zuständig. Die Aufsicht über den Regionalverband Donau-Iller liegt beim Regierungspräsidium Tübingen im Einvernehmen mit der Regierung von Schwaben.
Das Sachgebiet 24 unterstützt die Regionalen Planungsverbände Augsburg und Allgäu mit der Erstellung regionalplanerischer Arbeitsunterlagen bei der Fortschreibung ihrer Regionalpläne.
Der Freistaat Bayern unterstützt auf Grundlage der Förderrichtlinie Landesentwicklung (FöRLa) die Umsetzung von Projekten im Rahmen des Regional- und Konversionsmanagements. Um den Initiativen zusätzliche professionelle Hilfe zur Seite zu stellen und diese Initiativen optimal in räumlich über-geordnete Bezüge einzubinden, stehen den Regional- und Konversionsmanagements im Regierungs-bezirk im Sachgebiet 24 Ansprechpartner für die fachliche und förderrechtliche Begleitung zur
Verfügung.
Die Raumbeobachtung liefert aktuelle Informationen über raumbedeutsame Entwicklungen im Regierungsbezirk in Form von Daten, Grafiken und Karten sowie erläuternden Texten. Dabei werden Daten der amtlichen Statistik sowie Geodaten genutzt. Ein wichtiges Arbeitsmittel der Raumbeobachtung ist u.a. das Rauminformationssystem Bayern (RISBY), dessen Datenbestand für den Regierungsbezirk Schwaben das Sachgebiet 24 fortdauernd pflegt und aktualisiert.