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86159 Augsburg
86136 Augsburg
Die Aufgaben des Sachgebietes 13 – Soziales und Jugend – lassen sich im Wesentlichen in drei Themenbereiche zusammenfassen: Wir sind eine Rechtsmittelbehörde und sind zuständig für zahlreiche Aufsichts- und Beratungsaufgaben im sozialen Bereich sowie für Förderungen sozialer Einrichtungen und Dienste.
Im Rahmen der Rechtsaufsicht entscheiden wir beispielsweise über Widersprüche bei Ablehnung von Anträgen auf Sozialhilfe, bei der Festsetzung der Höhe von Sozialhilfeleistungen oder bei der Rückforderung von Sozialhilfeleistungen. Auch im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe entscheiden wir über Widersprüche gegen Entscheidungen der schwäbischen Jugendämter, z.B. bei der Ablehnung von Jugendhilfeleistungen, bei der Heranziehung von einem Kostenbeitrag oder im Rahmen von Unterhaltsvorschussleistungen.
Im Bereich der Aufsicht und Beratung sind wir zuständig für die Aufsicht über die schwäbischen Landratsämter und kreisfreien Städte, soweit diese die Aufsicht über Heime für ältere und pflegebedürftige Menschen oder für volljährige Menschen mit Behinderungen ausüben. Insofern nehmen wir auch deren fachliche Beratung wahr und fungieren als Beratungs- und Beschwerdestellen für Bürgerinnen und Bürger. Unserer direkten Aufsicht unterliegen die stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Schwaben wie z. B. Kinder- und Jugendheime, Tagesstätten der Erziehungshilfe und Behindertenhilfe sowie Jugendwohnheime, Schülerheime und Internate, soweit sie nicht der Schulaufsicht unterliegen. Außerdem bieten wir eine Fachberatung für Landratsämter und kreisfreie Städte im Bereich der Kindertagesstätten an.
Darüber hinaus sind wir für vielfältige Förderungen zuständig, wie z.B. die Förderung von Erziehungsberatungsstellen, verschiedenen Projekten der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS), Kostenerstattung an die Kommunen für die Sicherstellung der Insolvenzberatung, die Betriebskostenförderung für Kindertagesstätten sowie die Investitionskostenförderung zahlreicher sozialer Einrichtungen. Schließlich obliegen uns – außerhalb der genannten drei Schwerpunkte – beispielsweise die Genehmigung der von den schwäbischen Krankenhausträgern mit den Krankenkassen vereinbarten Entgelte und Pflegesätze und die erforderliche Zustimmung zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen der Pflegedienste und Pflegeheime. Des Weiteren erteilen wir die Erlaubnisurkunden für examinierte Altenpfleger und Altenpflegerinnen und sind für die Anerkennung von Insolvenzberatungsstellen und (überörtlichen) Trägern der freien Jugendhilfe zuständig.