Morellstraße 30 d
86159 Augsburg
86136 Augsburg
Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Schwaben ist als Behörde für die Überwachung und den Vollzug von Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gefahrenschutzes sowie der Marktüberwachung zuständig.
Arbeitsschutz bedeutet, die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und die Sicherheit am Arbeitsplatz wirksam zu fördern. Der Aufgabenbereich ist äußerst vielfältig und reicht von sicherem Betrieb von Maschinen und Anlagen über die Errichtung und den sicheren Betrieb von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen bis hin zu Fragen der Arbeitszeitgestaltung, Gesundheitsförderung und Arbeitsmedizin. Ziele sind die Verhütung von Arbeitsunfällen und die Vermeidung von berufsbedingten Erkrankungen, die Weiterentwicklung eines systematischen Arbeitsschutzes in den Betrieben sowie der Schutz besonderer Personengruppen, wie z.B. Schwangere und Jugendliche. Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht, ob die Unternehmen ihren Verpflichtungen zum Arbeitsschutz nachkommen, berät die Unternehmer, setzt wenn notwendig staatliches Recht durch und sanktioniert Verstöße.
Viele Aktivitäten des Gewerbeaufsichtsamtes dienen nicht nur dem Schutz der Arbeitnehmer, sondern nutzen allen Bürgerinnen und Bürgern (Gefahrenschutz). Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht im Rahmen des Gefahrenschutzes sowohl den sicheren Betrieb technischer Anlagen als auch die Einhaltung der Betriebsvorschriften für medizinische Geräte wie Röntgeneinrichtungen. Außerdem kontrolliert das Amt den Umgang mit Sprengstoffen und pyrotechnischen Gegenständen wie z.B. Feuerwerksartikel und Airbags. In den Betrieben werden auch die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer von Lastkraftwagen und Omnibussen sowie der Transport gefährlicher Güter überwacht.
Im Rahmen der Marktüberwachung kontrolliert das Gewerbeaufsichtsamt im Zusammenwirken mit anderen Bundesländern die Einhaltung europäischer Standards für die Herstellung von Produkten. Das Gewerbeaufsichtsamt in Augsburg ist zentral im Freistaat Bayern zuständig für die Überwachung produktbezogener Anforderungen beim Vollzug des „Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes“. Hierbei stehen der Energieverbrauch und die Energiekennzeichnung („Energielabel“) von Produkten im Mittelpunkt.