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Rathausplatz 1
91052 Erlangen
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Die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern und die Stadt Erlangen sehen eine Reihe von Auszeichnungen für hervorragendes Engagement in allen Lebensbereichen vor. Diese sind über das Bürgermeister- und Presseamt/Sachgebiet Stadtratsangelegenheiten, Bürgerschaftliches Engagement und Bürgeranliegen zu beantragen.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird in mehreren Abstufungen an Personen verliehen, die sich in besonderer Weise um die Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht haben. Er wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlichsoziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle
Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Mit seinen Ordensverleihungen möchte der Bundespräsident die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf solche Leistungen lenken, denen er für unser Gemeinwesen besondere Bedeutung beimisst. Dabei sollen künftig noch häufiger Frauen ausgezeichnet werden. Auch die junge Generation soll verstärkt berücksichtigt werden.
Der Bayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst wird in Anerkennung für herausragende Leistungen auf den Gebieten von Wissenschaft und Kunst verliehen und stellt eine besonders hohe staatliche Ehrung dar, die auf maximal 100 Ordensträger begrenzt ist. Vorzugsweise ausgezeichnet werden deutsche Wissenschaftler/-innen und Künstler/-innen.
Der Bayerische Verdienstorden wird als Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk verliehen und ist ein Symbol für den herausragenden Einsatz und das außerordentliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger für unser
Gemeinwesen.
Das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern wird als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit verliehen.
Es erhalten Personen, die sich durch ihre Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben haben. Die Verdienste sollen vorrangig im örtlichen Bereich erbracht worden sein und mindestens 15 Jahre umfassen.
Mit den Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr wird der mutige und uneigennützige Einsatz zur Rettung von Menschenleben gewürdigt, bei dem der Rettende sein eigenes Leben gefährdet. Rettungstaten, die die Voraussetzungen zur Verleihung einer staatlichen Auszeichnung nicht erfüllen, können mit einer öffentlichen Anerkennung des Regierungspräsidenten gewürdigt werden.
Die Bayerische Staatsmedaille wird an Bürgerinnen und Bürger verliehen, die sich in sozialen Bereichen besondere Verdienste um den Freistaat Bayern erworben haben.
Personen, die sich durch persönliche Pflege oder in anderer Weise besondere Verdienste um pflegebedürftige behinderte Menschen erworben haben, können in Anerkennung ihres sozialen Wirkens mit einer Pflegemedaille und einer Ehrenurkunde ausgezeichnet werden.
Bürgerinnen und Bürger, die langjährig und verdienstvoll in der kommunalen Selbstverwaltung gewirkt haben, werden mit der kommunalen Verdienstmedaille ausgezeichnet.