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91511 Ansbach
Gem. Art. 86 Abs. 1 BezO müssen alle Bezirke ein Rechnungsprüfungsamt einrichten.
Das Rechnungsprüfungsamt des Bezirks Mittelfranken ist Sachverständiger für den Rechnungsprüfungsausschuss bei der örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen des Bezirks Mittelfranken (Kameraler Bereich einschl. Stiftungshaushalt, Art. 85 Abs. 3 BezO) und der abgerechneten und abgeschlossenen Baumaßnahmen des Bezirks Mittelfranken. Ferner hat es insbesondere die örtlichen Kassenprüfungen beim Bezirk Mittelfranken (im Auftrag des Bezirkstagspräsidenten gem. Art. 85 Abs. 5 BezO) und bei der Blindenanstalt Nürnberg e.V. (lt. Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses der Blindenanstalt Nürnberg am 04.10.2010, TOP 2, Ziff. 12.10, Beschluss Nr. 4. und TOP 4) sowie Prüfungen aufgrund besonderer Aufträge des Bezirkstages und des Bezirkstagspräsidenten (Art. 86 Abs. 2 Satz 2 BezO) durchzuführen.
Das Rechnungsprüfungsamt des Bezirks Mittelfranken wird ausschließlich behördenintern tätig und erbringt keine Leistungen für die Bürger in Mittelfranken.