Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist der Begriff „Kämmerei“ fremd. Das aus dem Lateinischen stammende Wort „Kämmerei“ war in den Verwaltungen der Fürstenhöfe ein fester Begriff für die Leitung der Finanzen der Fürstenhöfe und Grundbesitzer. Heute bezeichnet man damit die Finanzverwaltung der Städte und Gemeinden.
Die Kämmerei hat in erster Linie die Aufgabe, die Grundlagen für die gemeindliche Finanz- und Wirtschaftsverwaltung zu erstellen und die Voraussetzungen für einen geordneten Haushalt zu schaffen. Sie bereitet alle finanzwirksamen Entscheidungen der Verwaltungsleitung, des Hauptverwaltungsausschusses und des Stadt-/Gemeinderates vor.
Die Kämmerei gehört zu jenen Ämtern einer Verwaltung, mit denen der Bürger selbst nicht direkt in Berührung kommt.
Das bedeutet aber nicht, dass sie im Verborgenen arbeitet. Haushaltspläne, Nachtragshaushaltspläne, Finanz- und Investitionspläne und auch die Jahresrechnung werden von ihr öffentlich ausgelegt, damit der Bürger die Möglichkeit hat, diese Zahlenwerke einzusehen und seinerseits Anregungen zu geben und evtl. Einwendungen vorzutragen, über die dann letztlich der von ihm gewählte Rat der Stadt/Gemeinde entscheidet. Zur Erledigung der für die Finanzwirtschaft wichtigen Arbeiten sind mehrere Schwerpunkte wie Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer oder Wasser-/Kanalgebühren innerhalb der Kämmerei eingerichtet. Daneben werden noch Versicherungs- und Haftpflichtfälle bearbeitet.
Dazu gehört die Koordination sämtlicher zentraler Finanz- und Haushaltsangelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr., wie z. B. die Erstellung des Haushaltsplanes, die Überwachung und Steuerung der Haushaltsführung sowie die Jahresrechnungslegung für die Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr., den Schulverband Hofheim i.UFr., den Wasserzweckverband Kleinmünster Gruppe, der Stadt Hofheim i.UFr. sowie aller Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
Hier wir Sorge getragen für die ordnungsgemäße Verwaltung und Planung der finanziellen Mittel und die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorschriften gewährleistet.
Auch fällt in die Aufgabe dieses Fachbereiches das Zuschusswesen und die Unterstützung bei der Beantragung, Verwaltung und Abrechnung von Fördermitteln für kommunale Vorhaben. Die Abklärung der Fördermöglichkeiten, das Stellen von Anträgen, das Abrufen von Zuwendungsraten und die Erstellung geeigneter Verwendungsnachweise ist ebenso ein Baustein des Finanzwesens. Dabei wird sichergestellt, dass alle Zuschussanträge den relevanten Vorgaben entsprechen und die Mittel gemäß den Richtlinien und Verwendungszwecken eingesetzt werden.
Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Verwaltung der Vermögens- und Anlagenbuchhaltung und die ordnungsgemäße Erfassung, Bewertung und Pflege der Vermögenswerte der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. Darunter fallen auch alle Angelegenheiten der Kommune als Steuerschuldnerin, die Erstellung von Konzepten und Vorgaben zur Erfüllung steuerlicher Pflichten sowie die Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten.
Ebenso in den Aufgabenbereich der Kämmerei fällt die Vertragsverwaltung und Betreuung von Miet- und Pachtverhältnissen und die ordnungsgemäße Verwaltung der kommunalen Liegenschaften und Gebäude, beispielsweise der Gemeindehäuser und Sporthallen. Auch der Abschluss von Verträgen und Abrechnungen zur Ver- und Entsorgung (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Abfall, etc.) gehören dazu. Zudem kümmert sich die Kämmerei um Grundstücks(ver)käufe und stellt sicher, dass alle rechtlichen und finanziellen Anforderungen erfüllt sind.
Zusätzlich kommt die Erhebung bzw. Festsetzung, die Verwaltung und die Widerspruchsbearbeitung der Grundsteuer und Gewerbesteuer dazu. Des Weiteren verantwortet die Kämmerei die korrekte Abrechnung und Erhebung der Wasser- und Abwassergebühren. Außerdem wird gewährleistet, dass sämtliche steuerlichen und gebührenrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und die entsprechenden Einnahmen fristgerecht erhoben werden.
Ein großer Bereich stellt das Anordnungswesen dar. Hier wird sichergestellt, dass alle Zahlungsvorgänge im elektronischen Rechnungseingangsbuch ordnungsgemäß angeordnet und verbucht werden. Darüber hinaus werden auch alle Versicherungsangelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. verwaltet und die ordnungsgemäße Erfassung und Bewertung der Vermögenswerte im Rahmen der Anlagenbuchhaltung verantwortet.
Zudem fällt die Forstverwaltung und die ordnungsgemäße Erhebung der Hundesteuer, einschließlich der Erstellung und Überwachung der entsprechenden Steuerbescheide sowie der Widerspruchsbearbeitung in den Aufgabenbereich der Kämmerei.