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Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.

Bürgerservice (mit Ordnungswesen, Standesamt und Einwohnermeldeamt)

Der Fachbereich 3 – Bürgerservice: Die Hauptaufgaben des Bürgerservices sind die Beurkundung aller Personenstandsfälle im gesamten Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.
Der Bürgerservice sorgt dafür, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert bearbeitet werden. Dieser Fachbereich glieder sicht auf in die Öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Standesamtswesen sowie das Einwohnermeldeamt (inkl. Pass- und Ausweiswesen). Das Ordnungsamt besteht aus verschiedenen Abteilungen. Darunter fallen das Standesamt, das Einwohnermeldeamt inkl. Pass- und Ausweiswesen sowie die Abteilung für das Rentenrecht. Auch das Feuerwehrwesen, Verkehrsrecht, Marktwesen und Fundamt sowie das Frieshofs- und Bestattungswesen fallen in diesen Fachbereich. Das Aufgabenspektrum des Ordnungsamtes umfasst im Allgemeinen soziale Angelegenheiten (Aufklärung über Leistungen und Rechte) bis zur Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Lärm, Halten gefährlicher Tiere, Sühneverfahren, Obdachlosenfürsorge, usw.). Zudem ist das Sachgebiet auch zuständig für die Organisation und Durchführung sämtlicher Wahlen und Abstimmungen. Auch der Vollzug gemeindlicher Verordnungen und die Koordination des Bürgerservices fällt in diesen Aufgabenbereich. Auch die allgemeine Betriebsorganisation und das Satzungswesen fällt in die Zuständigkeit des Fachbereiches 3. Zudem werden hier sämtliche personenstandsrechtliche Vorgänge sowie alle Anliegen rund um das Thema Friedhof und Bestattungen (u. a. auch Erwerb und Verlängerung von Grabnutzungsrechten) bearbeitet. Ein weiterer Aufgabenbereich ist das Feuerwehrwesen, Verkehrsrecht und Marktwesen. Sicherheitsrechtliche Angelegenheiten (Feuerwehrwesen, Verrechnung der Einsätze, usw.): Hier wird die Betreuung der örtlichen Feuerwehren, deren Beschaffungswesen, Verdienstausfallsentschädigungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst und die Wahlen und Ehrungen der Feuerwehrbediensteten vorgenommen. Verkehrsrecht: Der Erlass verkehrsrechtlicher Anordnungen für Arbeiten im öffentlichen Straßenraum, Sondernutzungserlaubnisse, Straßensperrungen, Beschaffung von Verkehrszeichen oder Straßennamensschildern und verkehrsregelnde Maßnahmen sowie das Ausstellen von Ausnahmegenehmigungen wie z. B. Parkerleichterungen oder für schwerbehinderte Menschen (Behinderten-Parkausweise) fallen unter diesen Aufgabenbereich. Marktwesen: Auch die Vorbereitung von Märkten und die ordnungsrechtliche Bearbeitung sind diesem Fachbereich zugeordnet. Die Hauptaufgaben des Standesamts sind die Beurkundung aller Personenstandsfälle im gesamten Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. und der Stadt Königsberg i.Bay. Dabei wirkt der Standesbeamte bei der Durchführung von Eheschließungen mit und beurkundet die Geburten und Sterbefälle. Außerdem werden Urkunden hierfür ausgestellt. Auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister sowie Beglaubigte Kopien amtlicher Dokumente können hier ausgestellt werden. Die Grundeinträge für Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle werden mit größter Genauigkeit und Zuverlässigkeit erstellt und werden laufend aktualisiert, ergänzt, berichtigt und fortgeführt. Scheidungen, Lebenspartnerschaften, Adoptionen und Vieles mehr werden nach erforderlicher Aufarbeitung registriert. Auch Vorgänge, die im Ausland stattfanden, werden den örtlichen Registern beigeschrieben. Statistiken über Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen werden hier vorgenommen. Den Amtshandlungen im Standesamt liegen überwiegend familienrechtliche Ereignisse der Sachverhalte zugrunde. Nachträgliche Namenserklärungen, z. B. nach Scheidung oder Eheschließung im Ausland, können hier abgegeben werden. Ebenso ist das Standesamt beim Antrag auf Anerkennung ausländischer Scheidungen behilflich. Für Heiraten im Ausland wird das unter Umständen nötige Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt. Auch für die Beurkundung von Kirchenaustritten ist das Standesamt zuständig. Die Auswertungen der statistischen Landesämter und des Bundesamtes für Statistik basieren auf der Arbeit der Standesämter, ohne die auf Landes- und Bundesebene keine weitreichenden Entscheidungen getroffen werden können.